artikel 1: bezeichnung
Wir, die Mitglieder, die diese Statuten unterschreiben, gründen den SCUDS Verbund zur Unterstützung der Nachbarschaftslandwirtschaft nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901 unter dem Namen Société Coopérative Utilitaire de Distribution Solidaire.
Unser Name ist «s.c.u.d.s.»
artikel 2: objekt
scuds ist die Fair Trade Direktvertriebskette für :
- natürliche Bio-Lebensmittel, Getränke, Kosmetik, Vapes & Essenzen aus biodynamischen Quellen.
- Düngemittel und Pestizide auf Algenbasis; Biokunststoffe; Biokraftstoffe; Hanfbeton, Hanfkunststoffe und andere hanfbasierte Produkte; Graphen
- Agrivoltaik; thermische Energie; hydrodynamische Extraktionssysteme; Biovergärungssysteme; Generatoren
- Bienenzucht; vertikales Gärtnern; Saatgut, Blumen, Früchte, Pflanzen; Plantagen; Algen; Marine Farming
artikel 3: hauptsitz
Der eingetragene Sitz ist in der Oliveraie, Avenue des Courcettes. Golfe Juan, France
artikel 4: dauer
Die Dauer dieses Verbunds ist unbegrenzt.
artikel 5: zusammensetzung
Die Generalversammlung besteht aus:
- den Gründungsmitgliedern vom 1. Mai 2019
- allen aktiven Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat bestätigt wurden.
- den so genannten unmittelbaren Mitgliedern, die von einer chronischen oder tödlichen Krankheit betroffen sind.
Alle Mitglieder des Verbunds haben Stimmrecht in der Generalversammlung.
artikel 6: beitrag
Der von jedem Mitglied zu zahlende Beitrag wird monatlich vom Bureau festgelegt.
artikel 7: mitgliedschaftsbedingungen
Die Aufnahme der Mitglieder wird vom Bureau ausgesprochen, das im Falle einer Ablehnung den Grund für seine Entscheidung nicht bekannt geben muss.
Jeder Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich gestellt werden und an den Sekretär des Verbunds gerichtet werden.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die vorliegenden Statuten, die ihm bei Eintritt in den Verbund mitgeteilt werden, einzuhalten.
artikel 8: verantwortung der mitglieder
Kein Mitglied des Verbunds haftet persönlich für die von ihm eingegangenen Verpflichtungen, sondern nur das Vermögen des Verbunds haftet für seine Verbindlichkeiten.
artikel 9: ressourcen
Die Mittel des Verbunds bestehen aus:
- Den monatlichen Mitgliedsbeiträgen.
- Alle durch Gesetz und Gewohnheitsrecht zugelassenen Mittel.
- Subventionen vom Staat, den Gemeinden und Organisationen.
artikel 10: radiation
Die Mitgliedschaft geht verloren:
- durch Austritt, der schriftlich an den Präsidenten des Verbunds zu richten ist
- durch Ausschluss, der vom Bureau wegen schwerwiegender Verstöße gegen diese Satzung oder aus wichtigem Grund ausgesprochen wird
- -durch Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages.
Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat das Mitglied das Recht, sich gegenüber dem Präsidium zu erklären.
artikel 11: generalversammlung
In der Generalversammlung kommen alle Mitglieder der Kooperative zusammen, die ihren Beitrag entrichtet haben. Andere Personen können eingeladen werden, haben aber kein Stimmrecht. Sie wird jedes Jahr am 1. Mai vom Präsidenten, auf Antrag des Verwaltungsrates oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder einberufen. Mindestens fünfzehn Tage vor dem festgesetzten Termin werden die Mitglieder des Verbunds per E-Mail einberufen und die Tagesordnung wird auf die Einberufungen geschrieben. Die moralischen und finanziellen Berichte der S.C.U.D.S. Kooperative werden der Generalversammlung vorgelegt, die über alle Punkte der Tagesordnung berät. Die Beschlüsse der Versammlung werden mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst. Der Schatzmeister berichtet über seine Geschäftsführung und legt der Versammlung die Jahresabrechnung zur Genehmigung vor. Der Sekretär nimmt alle Beschlüsse zur Kenntnis und fertigt dazu Berichte und Protokolle an und berichtet über alle Wortmeldungen während der Versammlung. Nach der Tagesordnung werden die ausscheidenden Mitglieder des Rates neu gewählt.
artikel 12: ausserordentliche generalversammlung
Die Generalversammlung wird zu einer außerordentlichen Generalversammlung, wenn sie über Satzungsänderungen dieser Kooperative abstimmt. Die Modalitäten der Einberufung sind die gleichen wie bei der ordentlichen Versammlung. Eine Anwesenheitsliste wird von den Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben und beglaubigt. Die Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder oder der abgegebenen Stimmen gefasst. Wird das Quorum bei der ersten Sitzung nicht erreicht, so kann eine zweite Sitzung mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gültig beraten.
artikel 13: verwaltungsrat
der Verbund wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus maximal 14 Mitgliedern besteht und für 3 Jahre von der Generalversammlung gewählt wird. Die Mitglieder sind wiederwählbar. Der Rat von 14 Mitgliedern wird jedes Jahr während der ordentlichen Generalversammlung im März oder April durch ein Drittel der Mitglieder erneuert. Die Befugnisse der ersetzten Mitglieder erlöschen mit dem Ende ihres Mandats. Der Verwaltungsrat trifft sich jeden Monat, außer bei außergewöhnlichen Ereignissen. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss getroffen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
artikel 14: das bureau
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte (in geheimer Wahl) ein Bureau, das aus drei Mitgliedern besteht: Präsident, Schatzmeister und Sekretär des Verbunds.
Die Mitglieder des Bureaus werden vom Verwaltungsrat für drei Jahre gewählt und aus seiner Mitte bestimmt.
Im Falle einer Vakanz (Tod, Rücktritt, Ausschluss) werden sie vom Bureau bei der nächsten Sitzung ersetzt.
In das Bureau kann jede Person gewählt werden, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt, Mitglied des Verbunds, und mit ihren / seinen Beiträgen auf dem Laufenden ist.
Die Gründungsmitglieder des Verbunds haben in ihrer konstituierenden Sitzung die Zusammensetzung des ersten Bureaus festgelegt.
Das Bureau tritt mindestens einmal im Monat zusammen.
Die Anwesenheit aller Mitglieder des Bureaus ist notwendig, damit es gültig beraten kann.
Die Beschlüsse des Bureaus werden in einem Register festgehalten und vom Präsidenten und dem Sekretär unterzeichnet.
artikel 15: zusammenkunft
Das Bureau tritt mindestens einmal im Monat zusammen.
Die Anwesenheit aller Mitglieder des Bureaus ist notwendig, damit es gültig beraten kann.
Die Beschlüsse des Bureaus werden in einem Register festgehalten und vom Präsidenten und dem Sekretär unterzeichnet.
artikel 16: befugnisse der bureau mitglieder
Der Präsident beruft den Verwaltungsrat und die Generalversammlung ein und führt Sie. Er ordnet die Ausgaben und vertritt den Verbund allgemein in allen Handlungen des öffentlichen Lebens und in der Justiz. Bei Abwesenheit oder Krankheit wird er durch den Sekretär vertreten.
Der Sekretär schreibt die Protokolle der Versammlungen und die Beratungensprotokolle der Generalversammlungen, die vom Präsidenten und den Mitgliedern des Bureaus unterzeichnet werden. Er ist auch für alles zuständig, was die Korrespondenz und das Archiv betrifft, zum Beispiel die Protokolle.
Der Schatzmeister führt die Konten des Verbunds und hat die Vollmacht, Konten bei allen Finanz- oder Bankinstituten zu eröffnen und unter seiner Unterschrift zu führen.
Die Funktionen der Bureaumitglieder sind ehrenamtlich.
artikel 17: auflösung
Die Auflösung des Verbunds kann nur von einer außerordentlichen, ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung ausgesprochen werden.
artikel 18: interne regeln
Der Verwaltungsrat erstellt interne Standards, die von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Dieses Reglement dient der Klärung verschiedener Punkte, die in der Satzung nicht vorgesehen sind.